Unsere Charta der Rechte des Mandanten


»Der Mandant hat

  • das Recht auf anwaltlichen Beistand durch einen von ihm frei gewählten Anwalt seines Vertrauens zu jeder Zeit, auch wenn er nicht über ausreichende Mittel verfügt,
  • das Recht auf einen persönlich und wirtschaftlich, auch von staatlicher Gewalt unabhängigen Anwalt,
  • das Recht auf einen Anwalt, der von Weisungen und Einflüssen Dritter frei ist,
  • das Recht auf einen der absoluten Verschwiegenheit – auch gegenüber Gerichten und Behörden – verpflichteten Anwalt, dessen Vertraulichkeit im persönlichen, telefonischen und schriftlichen Verkehr gewährleistet ist,
  • das Recht auf einen Anwalt, der sorgfältig und ausschließlich die Interessen des Mandanten und keine widerstreitenden Interessen vertritt,
  • das Recht auf vollständige Berücksichtigung des Vorbringens seines Anwaltes,
  • das Recht auf einen qualifizierten und fachlich geprüften Anwalt, der für eine fehlerhafte Dienstleistung haftet,
  • das Recht auf eine prüfbare Abrechnung der anwaltlichen Dienstleistung.