Impressum
Angaben zum Anbieter gemäß § 5 TMG
UNGER RECHTSANWÄLTE PARTNERSCHAFT mbB
Fasanenstr. 72
10719 Berlin
UNGER Rechtsanwälte:
Telefon: (030) 88 77 803 00
Telefax: (030) 88 605 41
Notar Matthias Gerbeit:
Telefon: (030) 88 77 803 40
Telefax: (030) 88 77 803 49
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: DE 224102283
Steuernummer: 13/567/00052
Email: kanzlei@unger.legal
Email: Notar Matthias Gerbeit: notar@unger.legal
Homepage: unger-rechtsanwaelte.de
Verantwortlich für die Gestaltung:
Sebastian Schaar
Telefon: +49 341 264 650 12
Email: sebastian@schaar.io
Allgemeine Informationspflicht nach § 36 VSBG
Zuständige Verbraucherschlichtungsstelle: Für vermögensrechtliche Streitigkeiten aus dem Mandatsverhältnis ist die Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft, Neue Grünstraße 17, 10179 Berlin, www.s-d-r.org, zuständig. Wir sind grundsätzlich bereit, an Streitbeilegungsverfahren bei der Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft teilzunehmen.
Online-Streitbeilegung: Plattform der EU zur außergerichtlichen Online-Streitbeilegung hier http://ec.europa.eu/consumers/odr/
Vertretungsberechtigt:
Robert Unger
Matthias Gerbeit
Verantwortlich gemäß § 55 Abs. 2 Rundfunkstaatsvertrag:
Robert Unger
Matthias Gerbeit
Rechtsanwälte:
Partner:
Robert Unger
Matthias Gerbeit
Angestellte Rechtsanwälte:
Carolin Lütcke
Sophia Zabel
Andrea von Finckh
Alle Rechtsanwälte der Kanzlei sind Mitglieder der RAK Berlin und als Rechtsanwälte in Deutschland zugelassen.
Aufsichtsbehörde für Rechtsanwälte:
Rechtsanwaltskammer (RAK) Berlin
Littenstr. 9
10179 Berlin
Tel.: 030-3069-310
Fax: 030-3069-3199
E-Mail: info@rak-berlin.de
www.rak-berlin.de
Rechtsanwalt Matthias Gerbeit ist gleichzeitig Notar und gehört der Notarkammer Berlin an.
Aufsichtsbehörde für Notare:
Notarkammer Berlin
Littenstraße 10
10179 Berlin
Tel.:030-246290-0
Fax: 030-246290-25
E-Mail: info@notarkammer-berlin.de
www.notarkammer-berlin.de
Der Präsident des Landgerichts Berlin
Littenstraße 12-17
10179 Berlin
Tel.:030-9023-0
Fax: 030-9023-2223
Berufsrechtliche Vorschriften:
Regelungen für Rechtsanwälte
Die Rechtsanwälte unterliegen den folgenden berufsrechtlichen Regelungen. Diese können über die Homepage der Bundesrechtsanwaltskammer (www.brak.de) unter der Rubrik „Berufsrecht“ abgerufen werden.
- Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO)
- Berufsordnung für Rechtsanwälte (BORA)
- Fachanwaltsordnung (FAO)
- Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
- Gesetz über die Tätigkeit europäischer Rechtsanwälte in Deutschland (EuRAG)
- Berufsregeln der Rechtsanwälte der Europäischen Union (CCBE-Berufsregeln)
Regelungen für Notare
Der Notar unterliegt den folgenden berufsrechtlichen Regelungen, die auf der Internetseite der Bundesnotarkammer und der Notarkammer Berlin wiedergegeben sind:
- Bundesnotarordnung (BnotO)
- Beurkundungsgesetz (BeurkG)
- Richtlinien der Notarkammern
- Dienstordnung für Notare (DNotO)
- Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG)
- Europäische Standesrichtlinien
Berufshaftpflichtversicherung des Notars:
Allianz Versicherungs-Aktiengesellschaft
10900 Berlin
Berufshaftpflichtversicherung:
Rechtsanwalt und Notar Matthias Gerbeit:
Allianz-Versicherung AG.
Die Deckung erstreckt sich räumlich auf die Tätigkeit aus deutschen Büros und inhaltlich auf die Tätigkeit im deutschen und europäischen Recht sowie auf das Auftreten vor Gerichten in Europa. Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen sind verpflichtet, eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Mindestversicherungssumme von 250.000 EUR zu unterhalten. Einzelheiten dazu ergeben sich aus § 51 BRAO.
Notare sind verpflichtet, eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Mindestversicherungssumme von 500.000 EUR zu unterhalten. Einzelheiten dazu ergeben sich aus § 19 a BNotO.
Berufshaftpflichtversicherung Rechtsanwälte:
Allianz Versicherungs AG
Die Deckung erstreckt sich räumlich auf die Tätigkeit aus deutschen Büros und inhaltlich auf die Tätigkeit im deutschen und europäischen Recht sowie auf das Auftreten vor Gerichten in Europa. Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen sind verpflichtet, eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Mindestversicherungssumme von 250.000 EUR zu unterhalten. Einzelheiten dazu ergeben sich aus § 51 BRAO.
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